Corporate Governance (deutsch: Grundsätze der Unternehmensführung) bezeichnet den Ordnungsrahmen für die verantwortungsvolle und transparente Leitung und Überwachung von Unternehmen im Unternehmensinteresse und zur nachhaltigen Wertschöpfung. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist die Berücksichtigung der Belange der Arbeitnehmer und Aktionäre sowie aller weiteren mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder).
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) beabsichtigt die „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ („Kommission“), die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren, Kunden, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit transparent zu machen, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Die Kommission hat am 26. Februar 2002 den Kodex verabschiedet. Seitdem verfolgt sie regelmäßig die Entwicklung von Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis und überprüft mindestens einmal jährlich die Notwendigkeit der Anpassung des Kodex. Die neuen Fassungen des Kodex werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Kommission abrufbar.
WashTec sieht Corporate Governance als einen fortlaufenden Prozess an. Vorstand und Aufsichtsrat der WashTec AG befassen sich daher regelmäßig mit der Erfüllung der Vorgaben des Kodex und werden zukünftige Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Die WashTec AG hat sich nach sorgfältiger Abwägung entschieden, nicht alle Empfehlungen des Kodex umzusetzen. Stattdessen wendet die Gesellschaft Corporate Governance dort konsequent an, wo sie der Größe, Art und Struktur des Unternehmens gerecht wird. Im Wesentlichen werden jedoch die Empfehlungen und Anregungen des Kodex erfüllt.
Entsprechenserklärung
Code of Conduct
Unser langfristiger Erfolg setzt die strenge Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften und die Erfüllung und Fortentwicklung hoher ethischer Standards in der Geschäftstätigkeit voraus. Das Vertrauen unserer Kunden und Lieferanten, Aktionäre und Geschäftspartner in unser Unternehmen und unsere Produkte ist unser höchstes Gut.
Der Vorstand der WashTec Gruppe hat daher diesen WashTec Code of Conduct verabschiedet. Er definiert unsere grundlegenden Anforderungen an die Verhaltensprinzipien im Geschäftsleben und trägt dazu bei, Risken rechtzeitig zu erkennen, zu minimieren oder ganz zu vermeiden.
Wir sind stolz darauf, mit Geschäftspartnern weltweit zusammenzuarbeiten. Dabei ist es unser Anspruch, die Geschäftsbeziehung für beide Seiten so nutzbringend, zuverlässig und nachhaltig wie möglich zu gestalten. Die Prinzipien nachhaltiger und verantwortungsvoller Unternehmensführung – langfristige Verantwortung gegenüber unseren Geschäftspartnern, der Umwelt, sowie der Gesellschaft und unseren Mitarbeitern – sind daher essenzielle Kriterien unseres Handelns.
Der WashTec Supplier Code of Conduct definiert Anforderungen an unsere unmittelbaren Zulieferer bzw. Dienstleister (“Lieferanten”) für rechtskonformes und nachhaltiges Geschäftshandeln. Der Lieferant hält die Vorgaben in diesem Supplier Code of Conduct in seiner eigenen Geschäftstätigkeit ein und unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Einhaltung dieser Anforderungen entlang seiner Lieferketten sicherzustellen.
Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat
Vergütungsberichte
Gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG) erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Bericht.
Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die individuelle Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der WashTec AG.
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder
Dieses Vergütungssystem gilt für sämtliche nach der ordentlichen Hauptversammlung am 18. In seiner Sitzung am 24. März 2021 hat der Aufsichtsrat nach entsprechender Beratung das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder („Vergütungssystem“) der WashTec AG („WashTec“ oder „Gesellschaft“) entsprechend den neuen Anforderungen des Aktiengesetzes infolge der Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und unter Berücksichtigung der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 („DCGK 2020“) beschlossen.
Dieses Vergütungssystem gilt für sämtliche nach der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2021 neu abzuschließende oder zu verlängernde Vorstandsdienstverträge und wurde der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorgelegt. Die ordentliche Hauptversammlung 2021 hat das Vergütungssystem am 18. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 79,90% des Grundkapitals gebilligt. Das Vergütungssystem im Detail können Sie hier nachlesen:
Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Beschlussfassung betrifft sowohl das der Hauptversammlung vorgelegte System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder als auch die Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Ein die Vergütung bestätigender Beschluss ist zulässig. Die erstmalige Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.
Die ordentliche Hauptversammlung 2021 hat am 18. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 78,01% das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat beschlossen und die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats bestätigt, wie sie in § 8.16 der Satzung sowie in dem von der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2018 beschlossenen Long Term Incentive Program für den Aufsichtsrat festgesetzt wurde.
Die ordentliche Hauptversammlung 2021 hat ferner am 18. Mai 2021 die langfristige variable Vergütung für den Aufsichtsrat 2022-2024 (LTIP 2022-2024) mit einer Mehrheit von 78,15% beschlossen.
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats können Sie im Detail hier nachlesen:
Geschäftsordnung Aufsichtsrat
Zielgrößen für den Frauenanteil
Zielgrößen für den Frauenanteil
Der Aufsichtsrat ist verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat neue Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat festgelegt, die bis zum 30. Juni 2023 erreicht werden sollen. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat am 26. Juli 2018 eine Zielgröße von mindestens 25 % beschlossen. Mit der Bestellung von Frau Dr. Kerstin Reden zum 1. August 2020 wurde die festgelegte Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand im Berichtsjahr bis zum 31. August 2022 erfüllt. Nach dem Ausscheiden von Frau Dr. Reden aus dem Vorstand war ab dem 1. September 2022 keine Frau als Vorstand der Gesellschaft bestellt. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat am 26. Juli 2018 eine Zielgröße von 0 % beschlossen. Dadurch soll eine größtmögliche Flexibilität im Sinne einer Besetzung nach Qualifikation ermöglicht werden. Im Berichtsjahr 2022 war keine Frau Mitglied im Aufsichtsrat.
Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet der Vorstand auf Diversität. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands innerhalb der WashTec Gruppe hat der Vorstand am 20. Dezember 2018 jeweils eine Zielgröße von mindestens 10 % bis zum 30. Juni 2022 festgesetzt. Unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse bei WashTec, insbesondere des Unternehmensgegenstandes, der Größe des Unternehmens und der Zusammensetzung der Belegschaft als auch der internationalen Geschäftstätigkeit von WashTec, hielt der Vorstand diesen Anteil für angemessen, da er eine Flexibilität im Sinne einer Besetzung nach Qualifikation (Diversität) ermöglicht. Zum 30. Juni 2022 wurden beide Zielgrößen erfüllt. So betrug der Anteil von Frauen in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 13 % und in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 16 %. Eine Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungsebenen innerhalb der WashTec AG entfällt, da in der WashTec AG als Konzernobergesellschaft angesichts der sehr geringen Mitarbeiterzahl keine Führungsebenen bestehen. Auch für die Zukunft hat sich der Vorstand der WashTec AG das Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen innerhalb der WashTec Gruppe weiter zu fördern und beschlossen, eine freiwillige Festlegung der Frauenquote über die gesamte Unternehmensgruppe für eine Führungsebene festzulegen. Die Zielgröße beträgt 18 % (entsprechend 32 Personen) mit einer Zielerreichungsfrist bis zum 30. Juni 2027.
Hinweisgebersystem
Fehlverhalten und Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Vorgaben, internen Regelungen und den WashTec (Supplier) Code of Conduct werden bei WashTec nicht geduldet.
Unsere Beschwerde- und Meldeverfahrensordnung (nachfolgend „Verfahrensordnung“) stellt sicher, dass Hinweise auf menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im Sinne des LkSG (“Beschwerden”) und sonstige Verstöße gegen anwendbares Recht und interne Vorgaben (“Meldungen”) in einem geordneten Verfahren behandelt werden. Dieses Verfahren ist für die gesamte WashTec Gruppe einheitlich. Für Hinweise steht allen ein elektronisches Beschwerde- und Meldesystem (“Hinweisgebersystem”) zur Verfügung. Auf der Website des Hinweisgebersystems können Sie Hinweise vertraulich und auf Wunsch anonym abgeben, dieses steht Ihnen unter diesem Link zur Verfügung.
Ausschreibung Abschlussprüfung
Ausschreibung der Abschlussprüfung der WashTec-Gruppe
Die WashTec AG mit Sitz in Augsburg schreibt das Mandat zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der WashTec AG und des zusammengefassten Lageberichts sowie der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2024 aus. Hierzu zählt auch die gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2024.
Wirtschaftsprüfer (m/w/d) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können ihr Interesse an der Ausschreibung bis zum 17. Mai 2023 (24:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ) unter ausschreibung@washtec.com mitteilen.
Nach Ablauf dieser Frist und Unterzeichnung einer Erklärung zur Unabhängigkeit und zur Verschwiegenheit erfolgt der Versand der Ausschreibungsunterlagen an die interessierten Wirtschaftsprüfer (m/w/d) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Augsburg, im Mai 2023
WashTec AG