05. November 2024

WashTec AG: Mitteilung gem. § 43 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

WashTec AG
WashTec AG: Mitteilung gem. § 43 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

05.11.2024 / 09:22 CET/CEST
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Mit der Stimmrechtsmitteilung vom 1. November 2024 hat Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika mitgeteilt, dass Morgan Stanley am 29. Oktober 2024 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der WashTec AG gemäß § 43 WpHG überschritten hat. In diesem Zusammenhang informieren wir Sie gemäß § 43 WpHG wie folgt:

1.         Die Erhöhung der Stimmrechte, die dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der WashTec AG überschritt, diente nicht strategischen Zielen, sondern erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung („client facilitation“).

2.         Morgan Stanley könnte in den nächsten 12 Monaten im Rahmen der Kundenbetreuung („client facilitation“) weitere Stimmrechte an der WashTec AG erwerben.

3.         Morgan Stanley beabsichtigt nicht, die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines anderen Verwaltungsorgans der WashTec AG zu beeinflussen.

4.         Morgan Stanley beabsichtigt nicht, eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der WashTec AG herbeizuführen, insbesondere nicht des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung und der Dividendenpolitik.

5.         Der Anstieg der Stimmrechte, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von
10 % der Stimmrechte an der WashTec AG überschritt, resultierte aus und/oder erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung („client facilitation“). Der Anstieg wurde durch eine Kombination aus externen und eigenen Mitteln von Morgan Stanley finanziert.
 


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