22. April 2020

WashTec AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

WashTec AG
22.04.2020 / 11:15
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Mit Stimmrechtsmitteilung vom 8. April 2020 hat die Alantra EQMC Asset Management, SGIIC, S.A., Madrid, Spanien („Alantra EQMC') uns mitgeteilt, dass Alantra EMQC am 7. April 2020 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der WashTec AG („WashTec') gemäß §§ 33, 34 WpHG überschritten hat. Alantra EQMC hält unmittelbar keine Stimmrechte an WashTec; vielmehr werden alle Stimmrechte von Fonds gehalten, die von Alantra EQMC verwaltet werden.

In diesem Zusammenhang informierte Alantra EQMC uns gemäß § 43 Abs. 1, Satz 3 WpHG wie folgt:
  1. Der Erwerb der Stimmrechte an WashTec dient der Erzielung von Handelsgewinnen.
  2. Abhängig vom Börsenkurs und der allgemeinen wirtschaftlichen Situation von WashTec könnte Alantra EQMC innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte erwerben.
  3. Es wird beabsichtigt, durch Meinungsäußerungen und/oder Beratungen Einfluss auf die Ernennung oder Abberufung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane von WashTec zu nehmen.
  4. Abhängig vom Erfolg der bestehenden Managementstrategie, den Marktbedingungen und den verfügbaren Transaktionsmöglichkeiten würde Alantra EQMC prüfen, den zuständigen Gremien von WashTec eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur oder der Dividendenpolitik vorzuschlagen.
Der Erwerb der Beteiligung von ca. 10,42 % der Stimmrechte an WashTec durch Alantra EQMC, der zur Überschreitung der vorgenannten Stimmrechtsmeldeschwelle führte, wurde durch das Eigenkapital der von Alantra EQMC verwalteten Fonds finanziert.

 


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