Corporate Governance (deutsch: Grundsätze der Unternehmensführung) bezeichnet den Ordnungsrahmen für die verantwortungsvolle und transparente Leitung und Überwachung von Unternehmen im Unternehmensinteresse und zur nachhaltigen Wertschöpfung. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist die Berücksichtigung der Belange der Arbeitnehmer und Aktionäre sowie aller weiteren mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder).

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) beabsichtigt die „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ („Kommission“), die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren, Kunden, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit transparent zu machen, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Die Kommission hat am 26. Februar 2002 den Kodex verabschiedet. Seitdem verfolgt sie regelmäßig die Entwicklung von Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis und überprüft mindestens einmal jährlich die Notwendigkeit der Anpassung des Kodex. Die neuen Fassungen des Kodex werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Kommission abrufbar.

WashTec sieht Corporate Governance als einen fortlaufenden Prozess an. Vorstand und Aufsichtsrat der WashTec AG befassen sich daher regelmäßig mit der Erfüllung der Vorgaben des Kodex und werden zukünftige Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Die WashTec AG hat sich nach sorgfältiger Abwägung entschieden, nicht alle Empfehlungen des Kodex umzusetzen. Stattdessen wendet die Gesellschaft Corporate Governance dort konsequent an, wo sie der Größe, Art und Struktur des Unternehmens gerecht wird. Im Wesentlichen werden jedoch die Empfehlungen und Anregungen des Kodex erfüllt.

15. Dezember 2022
Entsprechenserklärung 2022
(PDF 0.09 MB)
16. Dezember 2021
Entsprechenserklärung 2021
(PDF 0.09 MB)
24. März 2021
Aktualisierung der Entsprechenserklärung 2020
(PDF 0.09 MB)
18. Dezember 2020
Entsprechenserklärung 2020
(PDF 0.08 MB)
19. Dezember 2019
Entsprechenserklärung 2019
(PDF 0.09 MB)
11. Juli 2019
Aktualisierung der Entsprechenserklärung 2018
(PDF 0.36 MB)
13. März 2019
Aktualisierung der Entsprechenserklärung 2018
(PDF 0.29 MB)
20. Dezember 2018
Entsprechenserklärung 2018
(PDF 0.28 MB)
21. Dezember 2017
Entsprechenserklärung 2017
(PDF 0.07 MB)
15. Dezember 2016
Entsprechenserklärung 2016
(PDF 0.07 MB)
31. Mai 2016
Aktualisierung der Entsprechenserklärung 2015
(PDF 0.01 MB)
15. Dezember 2015
Entsprechenserklärung 2015
(PDF 0.03 MB)
11. Dezember 2014
Entsprechenserklärung 2014
(PDF 0.06 MB)
18. Dezember 2013
Entsprechenserklärung 2013
(PDF 0.18 MB)
12. Dezember 2012
Entsprechenserklärung 2012
(PDF 0.06 MB)
03. August 2012
Ergänzung zur Entsprechenserklärung 2011
(PDF 0.01 MB)
22. Dezember 2011
Entsprechenserklärung 2011
(PDF 0.02 MB)
10. Dezember 2010
Entsprechenserklärung 2010
(PDF 0.02 MB)
12. Januar 2010
Entsprechenserklärung 2009
(PDF 0.04 MB)
09. Dezember 2009
Entsprechenserklärung 2008
(PDF 0.06 MB)
13. Dezember 2007
Entsprechenserklärung 2007
(PDF 0.01 MB)
14. Dezember 2006
Entsprechenserklärung 2006
(PDF 0.01 MB)
14. Dezember 2005
Entsprechenserklärung 2005
(PDF 0.01 MB)
24. Mai 2004
Entsprechenserklärung 2004
(PDF 0.01 MB)
07. April 2003
Entsprechenserklärung 2003
(PDF 0.01 MB)
07. April 2002
Entsprechenserklärung 2002
(PDF 0.01 MB)

Vergütung des Vorstands

Vergütungsberichte

Gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG) erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Bericht.

Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die individuelle Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der WashTec AG.

Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder

Dieses Vergütungssystem gilt für sämtliche nach der ordentlichen Hauptversammlung am 18. In seiner Sitzung am 24. März 2021 hat der Aufsichtsrat nach entsprechender Beratung das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder („Vergütungssystem“) der WashTec AG („WashTec“ oder „Gesellschaft“) entsprechend den neuen Anforderungen des Aktiengesetzes infolge der Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und unter Berücksichtigung der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 („DCGK 2020“) beschlossen.

Dieses Vergütungssystem gilt für sämtliche nach der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2021 neu abzuschließende oder zu verlängernde Vorstandsdienstverträge und wurde der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorgelegt. Die ordentliche Hauptversammlung 2021 hat das Vergütungssystem am 18. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 79,90% des Grundkapitals gebilligt. Das Vergütungssystem im Detail können Sie hier nachlesen:

Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Beschlussfassung betrifft sowohl das der Hauptversammlung vorgelegte System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder als auch die Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Ein die Vergütung bestätigender Beschluss ist zulässig. Die erstmalige Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.

Die ordentliche Hauptversammlung 2021 hat am 18. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 78,01% das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat beschlossen und die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats bestätigt, wie sie in § 8.16 der Satzung sowie in dem von der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2018 beschlossenen Long Term Incentive Program für den Aufsichtsrat festgesetzt wurde.

Die ordentliche Hauptversammlung 2021 hat ferner am 18. Mai 2021 die langfristige variable Vergütung für den Aufsichtsrat 2022-2024 (LTIP 2022-2024) mit einer Mehrheit von 78,15% beschlossen.

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats können Sie im Detail hier nachlesen:

Zielgrößen für den Frauenanteil

Nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 ist der Aufsichtsrat der WashTec AG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im -Aufsichtsrat und im Vorstand der Gesellschaft sowie Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Eine entsprechende Verpflichtung trifft den Vorstand der WashTec AG für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands.

Im Geschäftsjahr 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat der WashTec AG neue Zielgrößen festgelegt, die bis zum 30. Juni 2023 erreicht werden sollen. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat am 26. Juli 2018 eine Zielgröße von mindestens 25 % beschlossen. Im Hinblick auf das Ausscheiden von Frau Karoline Kalb aus dem Vorstand zum 31. Dezember 2019 stellte der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 24. Oktober 2019 fest, dass er vor dem Hintergrund der festgelegten Zielgröße für einen Frauenanteil im Vorstand (25 %) bestrebt ist, bei nächster Gelegenheit wieder ein Frau in den Vorstand zu bestellen.

Mit Eintritt von Frau Dr. Kerstin Reden in den Vorstand mit Wirkung zum 1. August 2020 beträgt der Frauenanteil im Vorstand derzeit 33 %.

Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat ebenfalls am 26. Juli 2018 eine Zielgröße von 0 % beschlossen. Dadurch soll eine größtmögliche Flexibilität im Sinne einer Besetzung nach Qualifikation ermöglicht werden. Im Berichtsjahr 2019 entsprach der Frauenanteil im Aufsichtsrat der festgesetzten Quote.

Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand am 20. Dezember 2018 jeweils eine Zielgröße von mindestens 10 % festgesetzt. Unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse bei WashTec, insbesondere des Unternehmensgegenstandes, der Größe des Unternehmens und der Zusammensetzung der Belegschaft als auch der internationalen Geschäftstätigkeit von WashTec, hält der Vorstand diesen Anteil für angemessen, da er eine Flexibilität im Sinne -einer Besetzung nach Qualifikation (Diversität) ermöglicht. Die festgesetzte Zielgröße wurde bereits im Berichtsjahr 2018 in der zweiten Führungsebenen unterhalb des Vorstands erreicht. Im Berichtsjahr 2019 betrug sie in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 9,09 % und in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 15,38 %.

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